Um das Epizentrum liegen vier Ringe, deren Grenzen das KNMI, der niederländische Wetter- und Erdbebendienst, festgelegt hat. Weil die Erschütterungen weiter entfernt schwächer waren und Schäden dort weniger wahrscheinlich sind, liegt die mögliche Entschädigung in den beiden inneren Ringen höher. Für diese Ringe wird das neue Verfahren jetzt ausgearbeitet, und die Commissie Mijnbouwschade, die Kommission für Bergbauschäden, die die Schäden dieses Bebens abwickelt, rechnet damit, nach dem Sommer mit den ersten Meldungen daraus zu beginnen. Für die beiden äußeren Ringe muss noch eine Regelung kommen, die voraussichtlich später in diesem Jahr folgt.
Die Abwicklung muss einfacher werden, weil bei der Kommission und beim Instituut Mijnbouwschade Groningen (IMG) so viele Meldungen eingegangen sind. Das Ministerium, die Kommission und das Gasförderunternehmen Nederlandse Aardolie Maatschappij (NAM) haben dafür Bedingungen vereinbart: Eine Entschädigung muss im Verhältnis zum Schaden stehen, die Regelung muss klar sein und in der Praxis funktionieren, und die Kosten für Gutachten dürfen nicht in einem Missverhältnis zu dem stehen, was ausgezahlt wird. Was die Regelungen genau beinhalten, ist noch nicht bekannt; die Kommission informiert die Meldenden, sobald das feststeht.